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 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

Vertrag/Kaufabschluss

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen und juristischen Personen. Mit der Auftragserteilung – unabhängig in welcher Form – erkennt der Käufer unsere Zahlungs- und Lieferbedingungen uneingeschränkt an. Die Annahme eines Internet-Auftrages über unsere Homepage www.strenz.cc wird durch eine E-Mail-Auftragsbestätigung dokumentiert. Grundsätzlich gilt als vereinbart: Zahlung bei Lieferung! Bei Neukunden wird einer uneingeschränkten Überprüfung der Liquidität zugestimmt.

 

Preise

Die in unserer jeweils aktuellen Preisliste genannten Preise sind Nettopreise in EURO ohne Mehrwertsteuer, ausschließlich Versand und Verpackung. Berechnet werden die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise aufgrund unserer Verkaufskonditionen. Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen.

Aktionsware, Ersatzteile und Reparaturen sowie Porto- und Verpackungskosten sind von der Rabatt- und Bonusgewährung ausgeschlossen. Ebenso können bestimmte Kollektionen hiervon ausgenommen sein.

 

Zahlungsbedingungen

Der Ausgleich unserer Rechnungen hat nur auf die von uns angegebenen Konten/Bankverbindungen stattzufinden. Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2%Skonto, sonst innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Bei Bankeinzug in Form von Lastschriftverfahren bringen wir 3% Skonto in Abzug. Bei Nichteinlösung mangels Deckung und Rückführung unserer Lastschrift berechnen wir bankübliche Gebühren. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen werden bankübliche Verzugszinsen zzgl. 4% fällig. Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt Zahlungen in irgendeiner Form anzunehmen.

 

Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab Lager Vilshofen. Wir behalten uns Teilsendungen als Liefermöglichkeiten vor.

Alle bestätigten Liefertermine sind nur als ungefähre Liefertermine verbindlich, es sei denn, dass ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart war. Die Lieferfirma gerät nicht ohne besondere Mahnung in Verzug. Nachfristen müssen mindestens drei Wochen betragen.

Rohstoffmangel, Arbeitermangel, Streiks, Betriebsstörungen oder fehlerhafte Produktion im eigenen oder im Betrieb der Zulieferanten, höhere Gewalt jeder Art, entbinden uns von der Lieferpflicht. Eine Verantwortung für die durch etwaige verspätete Ablieferung entstehenden Schäden wird nicht übernommen.

Farbschwankungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, und Abweichungen in Menge, Stärke und Abmessung bis zu 5% nach oben und unten können nicht beanstandet werden.

Ist der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand, so erlischt jeder Anspruch auf Belieferung, ebenso, wenn wir über den Käufer kompetente Auskünfte erhalten, welche die Ausführung des Auftrages mit einem unzumutbaren Risiko belasten.

Die Angabe „wie gehabt“ bei Bestellungen bezieht sich stets nur auf den Artikel, nie auf den Preis.

 

Rückversand

Es werden nur Retouren akzeptiert in verkaufsfähigem Zustand. Folgende Gründe für die Rücksendungen werden akzeptiert: Materialfehler bei Wareneingang, Falschlieferung, Musterrücksendungen.  Die Ware kann nur nach vorheriger Zustimmung durch den Verkäufer zurückgesandt werden. Wir behalten uns das Recht einer sorgfältigen Überprüfung der retournierten Waren vor und erstellen Gutschriften bzw. Rückbuchungen nur für sachlich anerkannte Rücksendungen. Die gesetzl. Gewährleistungspflicht bei Materialfehlern bleibt hiervon unberührt. Im Reklamationsfall müssen Grund und fehlerhafte Stellen genannt werden. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Rücksenders. Bei eventuellem Verlust ist ein entsprechender Versandnachweis zu erbringen.

 

Rechte des Käufers wegen Mängeln

Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Produkte.

Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

Der Käufer muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Pflege entstehen, wird keine Haftung übernommen, soweit diese Umstände nicht auf ein Verschulden der Strenz GmbH&Co.KG zurückzuführen sind.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere  Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

 

Haftung

a)    Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

b)    Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

c)    Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Abschnitten a und b gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

d)    Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungshilfen des Verkäufers.

 

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

 

a)    Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

b)    Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Passau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

 

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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